Wegfall des Pflichtteilsschutzes im Scheidungsverfahren
Bis zur Erbrechtsrevision entfiel der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten erst mit dem Scheidungsurteil.
Neu entfällt der Pflichtteilsschutz des überlebenden Ehegatten bereits bei hängigem Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahren oder wenn die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt gelebt haben.