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Die steuerliche Abgrenzung von privatem gegenüber geschäftlichem Anlagevermögen

Fahrzeuge, Maschinen, Handys oder Notebooks können sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Bei gemischter Nutzung wird die sogenannte Präponderanzmethode angewendet. Diese Methode legt fest, ob der Gegenstand ganz dem Geschäfts- oder Privatvermögen zugeordnet wird, basierend darauf, wie er überwiegend genutzt wird, d.h. mehr als 50%. Eine Aufteilung in beide Kategorien ist nicht möglich.

In der Praxis ist diese Zuordnung oft schwierig und wird im Einzelfall entschieden. Kriterien für die Zuteilung sind neben der Präponderanzmethode u.a.:

Nachweis der Nutzung: Für Fahrzeuge und ähnliche Vermögenswerte können Fahrtenbücher oder andere Aufzeichnungen zur Nutzung verlangt werden. Auch typische Nutzungsmuster dienen als Nachweis.

  • Der Zweck, für den der Vermögenswert angeschafft wurde, und die Art, wie er verwendet wird, sind wichtige Kriterien.
  • Eine ordnungsgemässe Buchführung und Dokumentation der Nutzung ist notwendig, um die Zuordnung zu belegen. Dabei können Rechnungen, Verträge und andere Unterlagen können als Nachweis dienen.
  • Es muss eine klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Aktivitäten bestehen.
  • Die steuerlichen Regelungen können je nach Kanton variieren.

Diese Kriterien helfen Unternehmen und Privatpersonen, ihre Vermögenswerte korrekt zuzuordnen und die entsprechenden steuerlichen Vorteile zu nutzen.