«Alterswohnen mit Dienstleistungen» unterliegt dem Mietrecht
Das Alterswohnen mit Dienstleistungen erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Dabei handelt es sich um einen Innominatsvertrag. Ein Innominatsvertrag ist ein Vertrag, der nicht vom Gesetz geregelt ist, wie zum Beispiel der Leasingvertrag.
Da der Schwerpunkt beim Alterswohnen mit Dienstleistungen auf der Vermietung des Wohnraums liegt, gilt beim gesamten Vertrag das Mietrecht. Das bedeutet, dass der Dienstleistungsvertrag nicht separat aufgelöst werden kann, weil er mit dem Mietobjekt zusammenhängt. Die Dienstleistungen können nicht wie ein Auftrag gekündigt werden. (Quelle: Entscheid Regionalgericht Oberland (BE) vom 10.10.2019)