Betreuungsunterhalt kann bei verändertem Einkommen angepasst werden
In einem neuen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass unter bestimmten Bedingungen kein Betreuungsunterhalt mehr gezahlt werden muss, wenn der betreuende Elternteil sein Einkommen deutlich erhöht hat und seinen Grundbedarf selbst decken kann. Das Gericht argumentiert, dass es nicht fair wäre, den Unterhalt in der alten Höhe beizubehalten, wenn der betreuende Elternteil genug verdient, um für sich selbst zu sorgen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Reduzierung des Betreuungsunterhalts auf Seiten des nicht betreuenden Elternteils zusätzliche Mittel freisetzt und damit sein Überschuss steigt. Das Gericht betont, dass das Kind an diesem zusätzlichen Überschuss beteiligt werden sollte. Wenn der erhöhte Überschuss den reduzierten Betreuungsunterhalt fast oder ganz ausgleicht, kann keine Änderung gefordert werden. (BGE 5A_176/2023 vom 9.2.2024)