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Ferienimmobilien im Ausland sind in der Schweiz nicht steuerbar

Liegenschaften im Ausland sind nur dort steuerbar, wo sie gelegen sind. Das bedeutet, dass sie in der Schweiz nicht versteuert werden müssen, weder beim Bund noch bei den Kantonen. Trotzdem muss eine Liegenschaft im Ausland in der Steuererklärung angegeben werden, damit sie sowohl beim Vermögen als auch beim möglichen Einkommen bei der Progression berücksichtigt werden kann.