Verzicht auf Rentner-Freibetrag bei der AHV seit 1.1.2024 möglich
Bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Rentenalter kann neu auf den AHV-Freibetrag verzichtet werden. Mit dem Verzicht können Beitragslücken geschlossen und generell die AHV-Renten bis zur maximalen Rente verbessert werden. Zudem kann das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen durch diese Beiträge verbessert werden, was zu einer Erhöhung der Rente führt.
Versicherte, die von diesen Massnahmen profitieren möchten, können eine einmalige Neuberechnung der Rente beantragen. Beiträge bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters werden dabei berücksichtigt.
Das nach dem Referenzalter erzielte Einkommen muss jedoch mindestens 40 Prozent des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens betragen. Arbeitnehmende müssen ihren Verzicht spätestens bei der Auszahlung des ersten Gehalts nach Erreichen des Rentenalters ihrem Arbeitgeber mitteilen. Die getroffene Entscheidung bezüglich des Beitragsabzugs wird automatisch auch in den folgenden Beitragsjahren angewendet, es sei denn, es wird bei der Auszahlung des ersten Gehalts im nächsten Jahr eine andere Entscheidung mitgeteilt.
Selbstständige, die auf den Freibetrag verzichten möchten, müssen dies bis zum 31.12. des laufenden Beitragsjahres der zuständigen Ausgleichskasse mitteilen. Diese Entscheidung gilt ebenfalls automatisch für die folgenden Beitragsjahre, es sei denn, bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres wird der Ausgleichskasse mitgeteilt, dass der Freibetrag angewendet werden soll.