Ausschüttungen sind verrechnungssteuerpflichtig
Dividendenausschüttungen bei der AG und der GmbH unterliegen der Verrechnungssteuer. Die Gewinnausschüttung muss an die Eidg. Steuerverwaltung mittels eines Formulars gemeldet werden:
- Für die AG: Formular 103
- Für die GmbH: Formular 110.
Die Formulare gelten als Rechnungen. Auf dem Formular wird die Bruttoausschüttung erfasst und das Unternehmen muss die Empfänger angeben. Die Empfänger erhalten nur 65% der beschlossenen Dividende, weil 35% der Bruttoausschüttung direkt an die Eidg. Steuerverwaltung bezahlt werden müssen.
Der Aktionär füllt jährlich seine persönliche Steuererklärung aus. Fester Bestandteil der Deklarationsformulare ist das Wertschriftenverzeichnis. Auf diesem dekla-riert der er den Vermögenswert seiner Anteile und die Bruttodividende als Kapital-ertrag unter der Rubrik «Werte mit Verrechnungssteuer».
Mit einer gewissen Zeitverzögerung erhält der Anteilseigner wieder 100% seiner Ausschüttung vom Steueramt zurück.