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Ausschüttungen sind verrechnungssteuerpflichtig

Dividendenausschüttungen bei der AG und der GmbH unterliegen der Verrechnungssteuer. Die Gewinnausschüttung muss an die Eidg. Steuerverwaltung mittels eines Formulars gemeldet werden:

  • Für die AG: Formular 103
  • Für die GmbH: Formular 110.

Die Formulare gelten als Rechnungen. Auf dem Formular wird die Bruttoausschüttung erfasst und das Unternehmen muss die Empfänger angeben. Die Empfänger erhalten nur 65% der beschlossenen Dividende, weil 35% der Bruttoausschüttung direkt an die Eidg. Steuerverwaltung bezahlt werden müssen.

Der Aktionär füllt jährlich seine persönliche Steuererklärung aus. Fester Bestandteil der Deklarationsformulare ist das Wertschriftenverzeichnis. Auf diesem dekla-riert der er den Vermögenswert seiner Anteile und die Bruttodividende als Kapital-ertrag unter der Rubrik «Werte mit Verrechnungssteuer».

Mit einer gewissen Zeitverzögerung erhält der Anteilseigner wieder 100% seiner Ausschüttung vom Steueramt zurück.