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Wegfall des Pflichtteilsschutzes im Scheidungsverfahren

Bis zur Erbrechtsrevision entfiel der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten erst mit dem Scheidungsurteil.

Neu entfällt der Pflichtteilsschutz des überlebenden Ehegatten bereits bei hängigem Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahren oder wenn die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt gelebt haben.